Verteidigung in allen Strafrechtsgebieten, insbesondere Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Körperverletzung, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitaldelikte, Verkehrsdelikte, Jugendstrafrecht, Bußgeldverfahren. Bundesweite Verteidigung, insbesondere in Reutlingen, Tübingen, Hechingen, Bad Urach, Metzingen, Stuttgart, Esslingen, Böblingen, Sigmaringen, Münsingen.
Die Beauftragung eines Strafverteidigers sollte möglichst früh erfolgen, nur so lassen sich rechtzeitig die Weichen stellen und ggf. noch ein Hauptverfahren vor dem zuständigen Gericht vermeiden. Grundsätzlich gilt die Regel: Keine Angaben zur Sache gegenüber Polizei und Behörden, solange nicht Rücksprache mit dem Anwalt gehalten wurde. Nur der Verteidiger erhält umfangreiche Akteneinsicht in die Ermittlungs- und Gerichtsakte. Erst nach Kenntnisnahme der Akten wird eine effiziente Verteidigung möglich sein.