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    Gesetzlich mögliche Strafen sind nach dem Strafgesetzbuch die Hauptstrafen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, §§ 38 ff. StGB.

    Grundsätzlich wird die Geldstrafe in sog. Tagessätzen verhängt, § 40 StGB. Sie beträgt demnach mindestens 5 und höchstens 360 volleTagessätze.

    Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nachden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissendes Täters. Ein Tagessatz beträgt mindestens 1 €, allerhöchstens 30.000,- €. 

    In der Regel geht man bei der Tagessitzhöhe von dem täglichen Nettoeinkommen des Täters aus, § 40 I StGB. Finanzielle Belastungen des Täters sind vom vorgenannten Einkommen abzuziehen, insbesondere Unterhaltsverpflichtungen. Nach § 42 StGB sind dem Täter Zahlungserleichterungen wie Ratenzahlung auf Antrag zu bewilligen.

    Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Achim Unden, Gartenstraße 32, 72764 Reutlingen

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