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    Grundsätzlich gilt: Schweigen!

    Dennoch hat das Geständnis in der Praxis große Bedeutung, bspw. beim Strafmaß. Der Geständige Angeklagte wird meist eine geringere Strafe erwarten können, vor allem dann, wenn den Prozessbeteiligten damit eine umfassende Beweisaufnahme erspart wird.

    Allerdings hat ein Geständnis dann geringenWert, wenn es nur aus prozesstaktischen Gründen erfolgt, wenn aufgrund der Beweislage eine Verurteilung sicher ist.

    Das Geständnis ist ein Umstand, welcher grundsätzlich bei der Strafbemessung Berücksichichtigung findet, vgl. § 46 StGB.

    Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Achim Unden Reutlingen

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