Ohne vorherige Einreichung einer Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft kann ein gerichtliches Verfahren nicht stattfinden. Die Verteidigung hat unverzüglich Mängel der Anklageschrift zu rügen. Die Anklageschrift hat in erster Linie Informationscharakter (Was wird Wem vorgeworfen). Sofern die Anklageschrift fehlerhaft ist, ist ein Antrag auf Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens zu stellen.
Wichtige Gründe für die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens sind z.B. die dauernde Verhandlungsunfähigkeit, Strafunmündigkeit und Immunität oder die Verfolgungsverjährung.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Achim Unden, Gartenstraße 32, 72764 Reutlingen