Rückruf

    Dem Verkehrsstrafrecht werden alle Delikte zugeordnet, die in einem Zusammenhang stehen mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehrs, z.B.

    Trunkenheit im Verkehrs § 316 StGB
    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallrot(Unfallflucht) § 142 StGB
    Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB
    fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr § 222 StGB
    Nötigung § 240
    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer § 316a StGB
    fahrlässige Tötung § 229 StGB

    Die Verteidigung bei diesen Delikten erfordert auch besondere Kenntnisse im Straßenverkehrsrecht. Rechtsanwalt Achim Unden ist Fachanwalt für Strafrecht, zugleich auch Fachanwalt für VerkehrsrechtHäufig wird der Fokus der Verteidigung im Bereich der Wiedererteilung oder Erhaltung des Führerscheins liegen. Gesetzliche Nebenfolgen bei Straßenverkehrsdelikten können das Fahrverbot und der Entzug der Fahrerlaubnis sein.

    Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Achim Unden Reutlingen

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