Dem Verkehrsstrafrecht werden alle Delikte zugeordnet, die in einem Zusammenhang stehen mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehrs, z.B.
–Trunkenheit im Verkehrs § 316 StGB
–Unerlaubtes Entfernen vom Unfallrot(Unfallflucht) § 142 StGB
–Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB
–fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr § 222 StGB
–Nötigung § 240
–Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer § 316a StGB
–fahrlässige Tötung § 229 StGB
Die Verteidigung bei diesen Delikten erfordert auch besondere Kenntnisse im Straßenverkehrsrecht. Rechtsanwalt Achim Unden ist Fachanwalt für Strafrecht, zugleich auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Häufig wird der Fokus der Verteidigung im Bereich der Wiedererteilung oder Erhaltung des Führerscheins liegen. Gesetzliche Nebenfolgen bei Straßenverkehrsdelikten können das Fahrverbot und der Entzug der Fahrerlaubnis sein.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Achim Unden Reutlingen