Die dem Verteidiger zustehenden Rechtsanwaltsgebühren ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Der Gebührenanfall ist gestaffelt, nach Anfall bestimmter Verfahrensabschnitte. Diese Abschnitte werden eingeteilt in Grundgebühren, Verfahrensgebühren und Terminsgebühren. Je nach Fortschritt desVerfahrens werden unterschiedliche Gebühren zu berechnen sein. Dabei hat der Anwalt im Rahmen seines Ermessensspielraums die angefallenden Gebühren zu berechnen.
In durchschnittlichen Fällenwird in der Regel die sog. Mittelgebühr anzusetzen sein.
Überblick über die Mittelgebühren bei verschiedenen Verfahrensabschnitten (jeweils netto ohne hinzuzusetzende Mehrwertsteuer):
–Grundgebühr 165,- €
–Verfahrensgebühr 140,- €
–Terminsgebühr 230,- €
Diese gesetzlichen Gebühren werden in umfangreichen und schwierigen Fällen kaum ausreichen eine sachgerechte Verteidigung zu gewährleisten. In solchen Fällen wird eine gesonderte, mit dem Mandanten auszuhandelnde, Vergütungsvereinbarung zu treffen sein. Dies hat für den Anwalt und Mandanten den Vorteil, daß von vornherein Klarheit über die Anwaltsgebühren besteht.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Achim Unden Reutlingen