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    Die Bezeichnung Fachanwalt ist in Deutschland ein einem Rechtsanwalt verliehener Titel, der dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen (§ 43c BRAO).

    Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen des Fachanwaltstitels sind in der Bundesrepublik Deutschland geregelt in der Fachanwaltsordnung (FAO).

    Es gibt derzeit 20 verschiedene Fachanwaltschaften. Nach der Statistik der Bundes-rechtsanwaltskammer (BRAK) waren in Deutschland insgesamt 41.569 Fachanwältezugelassen (Stand: 1. Januar 2011), dassind ca. 26,7% aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte. (Quelle: Wikipedia)

    Der Erwerb des Fachanwaltstitels erfolgt durch Teilnahme an einem Lehrgang, dem Bestehen von Klausuren und dem Nachweis praktischer Erfahrungen auf dem speziellen Rechtsgebiet. Der Fachanwalt muss sich laufend fortbilden und dies auch jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen.

    Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Achim Unden in Reutlingen

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