Rückruf

    Als tateinheitliche Begebungsweise bezeichnet man ein Verhalten bzw. einen Tathergang, bei welchem mehrere Delikte erfüllt, d.h. mehrere Straftaten begangen wurden. Der Messerstecher bspw., welcher einen anderen körperlich verletzt, wird meist auch eine Sachbeschädigung begangen haben, wenn das Messer auch die Hose oder den Pullover beschädigte. Die Körperverletzung wurde dann in Tateinheitmit einer Sachbeschädigung begangen.

    Von Tatmehrheit spricht man, wenn der Beschuldigte mehrere Straftaten verübt hat, die aber nicht in einem zeitlichen Zusammenhang stehen. Der Betrüger bspw., welcher an unterschiedlichen Tagen Ebay-Verkäufe abwickelt, den Kaufpreis einstreicht, die Ware aber nicht übersendet, wird mehrfach wegen Betruges anzuklagen sein. Es handelt sich daher um tatmehrheitlich begangene Taten des Betruges.

    Die Unterscheidung hat insbesondere Bedeutung für das Strafmaß.

    Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Achim Unden Reutlingen

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